Artikel 1 – Allgemeines
Artikel 2 – Das Angebot
Das Angebot von VDM wird mündlich /schriftlich oder elektronisch unterbreitet und ist – wenn eine Annahmefrist aufgenommen wurde – für die Dauer der dort angegebenen Frist gültig. Die Annahme des Angebots durch den Käufer ist nur dann wirksam, wenn diese innerhalb der angegebenen Frist erfolgt. Wurde keine Annahmefrist aufgenommen, gilt das Angebot maximal 14 Tage, sofern überhaupt ausdrücklich vereinbart wurde, dass das Auto reserviert wird. Danach verfällt das Angebot von Rechts wegen. Wenn nicht ausdrücklich vereinbart wird, dass das Auto reserviert wird, ist VDM berechtigt, das Auto an einen Dritten zu verkaufen, solange das Angebot nicht ausdrücklich angenommen wurde.
Artikel 3 – Preisänderungen/-steigerung
Änderungen in Bezug auf Steuern und vergleichbare staatliche Abgaben werden sowohl im fest als auch im nicht fest vereinbarten Preis für Gebrauchtfahrzeuge weitergegeben.
Artikel 4 – Anzahlung
Artikel 5 – Lieferung und Gefahr
Zum Zeitpunkt der tatsächlichen Lieferung gehen die mit dem Auto verbundene/n Kosten und Gefahr auf VDM über. Der Käufer ist verpflichtet, das Auto bei Auslieferung auf sichtbare Mängel zu kontrollieren und etwaige Beanstandungen sofort zu melden; unterlässt er dies, wird unterstellt, dass das gelieferte Auto in dem Zustand, in dem es sich befindet, akzeptiert wird und dass es für solide befunden wird. Das eventuell einzutauschende Auto geht erst ins Eigentum von VDM über, wenn dessen tatsächliche Lieferung an VDM erfolgt ist. Bis zu diesem Zeitpunkt trägt der Käufer die mit dem einzutauschenden Auto verbundene/n Kosten und Gefahr, darin inbegriffen auch die Kosten für Wartung und durch etwaige Schäden, was unabhängig von der Ursache gilt, sowie die Schäden, die verursacht werden, wenn der Käufer nicht oder nicht rechtzeitig die vollständigen Fahrzeugpapiere aushändigen kann.
Artikel 6 – Verwahrungskosten
Wenn der Käufer/Auftraggeber das Auto nicht innerhalb von 5 Werktagen nach dem vereinbarten Lieferdatum oder Datum, ab dem das Auto nach einer Reparatur bereitsteht, abgeholt hat, ist VDM berechtigt, für die Verwahrung eine Pauschale in Höhe von € 50,00 exklusive MwSt. pro Tag in Rechnung zu stellen.
Artikel 7 – Rücktrittskosten
Unbeschadet des Rechts, Erfüllung zu fordern, ist VDM berechtigt, wenn der Käufer/Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten möchte, den Vertrag aufzulösen, wobei VDM in diesem Fall das Recht hat, dem Käufer/Auftraggeber 25% des Kaufpreises in Rechnung zu stellen. Der Käufer/Auftraggeber ist verpflichtet, innerhalb einer Woche nach dem Rücktritt, der nur schriftlich erfolgen kann, die oben genannten Schäden zu ersetzen. Wenn der Käufer/Auftraggeber den betreffenden Schadenersatz nicht innerhalb von 7 Tagen geleistet hat, hat VDM das Recht, dem Käufer/Auftraggeber schriftlich mitzuteilen, dass die Erfüllung des geschlossenen Vertrags verlangt wird, wobei sich der Käufer/Auftraggeber in diesem Fall nicht mehr auf den Rücktritt berufen darf.
Artikel 8 – Zurückbehaltungsrecht
VDM kann in Bezug auf das Fahrzeug ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn der Auftraggeber die Kosten für Arbeiten am Auto nicht oder nicht vollständig bezahlt; dies gilt auch dann, wenn es um Kosten für zu einem früheren Zeitpunkt am selben Fahrzeug verrichtete Arbeiten geht oder wenn der Auftraggeber mit der Erfüllung der ihm gegenüber VDM obliegenden Verpflichtungen in Verzug ist.
Artikel 9 – Ausgetauschte Teile
Die ausgetauschten Teile werden nach Ausführung des Auftrags dem Auftragsgeber zur Verfügung gestellt, wenn dieser bei Erteilung des Auftrags ausdrücklich darum gebeten hat und wenn und soweit dies vernünftigerweise möglich ist. Dies gilt nicht für Teile, die im Zusammenhang mit etwaigen Garantieansprüchen ausgesondert werden müssen. In diesem Fall werden die Teile erst zur Verfügung gestellt, nachdem die Schadensforderungen abgewickelt worden sind. In allen anderen Fällen gelangen die ausgetauschten Teile ins Eigentum von VDM, ohne dass der Auftraggeber Anspruch auf irgendeine Entschädigung geltend machen kann.
Artikel 10 – Garantie auf Autos und Teile/Zubehör
1. Auf Neufahrzeuge und neue Teile sowie andere gelieferte neue Sachen wird ausschließlich die Garantie gewährt, die der Hersteller bzw. Importeur gewährt hat.
2. Auf gebrauchte Fahrzeuge gewährt VDM keine Garantie, es sei denn, VDM hat ausdrücklich schriftlich erklärt, eine Garantie innerhalb einer in gegenseitigem Einvernehmen vereinbarten Garantiezeit zu gewähren.
Auf einzeln gelieferte Teile bzw. andere gebrauchte Sachen gewährt VDM keinerlei Garantie.
Von der Garantie ausgenommen sind:
– Defekte, die auf Absicht, fehlerhafter Verwendung oder Reparaturen, die nicht im Auftrag von VDM durchgeführt wurden, beruhen;
– Reparaturen oder Austausch von Teilen im Rahmen routinemäßiger Inspektionen;
– Personen- und Sachschäden, die darauf beruhen, dass Teile defekt geworden oder gebrochen sind, sowie alle dem Käufer/Auftraggeber dadurch entstehenden weiteren Kosten;
– Schäden an Reifen, Audio, Fensterscheiben und Veränderungen am Auto, die nach der Auslieferung vorgenommen wurden, und daraus resultierende Defekte.
5. Wenn sich der Käufer/Auftraggeber auf eine Garantie berufen möchte, muss er stets Kontakt mit VDM aufnehmen; jede Garantie verfällt, wenn und soweit VDM nicht die Gelegenheit erhält, die Mängel noch zu beheben, es sei denn, VDM stimmt ausdrücklich einer anderenorts durchzuführenden Reparatur zu.
Artikel 11 – Bezahlung
Artikel 12 – Eigentumsvorbehalt
Artikel 13 – Höhere Gewalt
Versäumnisse von VDM können VDM nicht zugerechnet werden, wenn diese auf höherer Gewalt beruhen. Unter höherer Gewalt werden unter anderem Situationen, die ohne Schuld von VDM entstanden sind, sowie Situationen verstanden, die kraft Gesetzes, aufgrund eines Rechtsgeschäfts oder nach den im Verkehr herrschenden Auffassungen nicht zu Lasten von VDM gehen. Unter höherer Gewalt wird unter anderem in jedem Fall verstanden: Krieg, Terrorakte, Mobilisierung, Unruhen, Epidemien, Überschwemmungen, extreme Wetterbedingungen, geschlossene Schifffahrt, andere Verkehrsbehinderungen, Stagnation beziehungsweise Beschränkung oder Einstellung von Lieferungen seitens öffentlicher Versorgungsbetriebe bzw. anderer Zulieferer, Feuer, Maschinenausfall, Betriebsstörung, Streiks, Ausschlüsse, Ausfuhrbeschränkungen, andere staatliche Maßnahmen, Behinderungen durch Dritte, Absicht oder grobe Schuld von Hilfspersonen usw.
Artikel 14 – Personenbezogene Daten
VDM ist berechtigt, die Daten des Käufers/Auftraggebers an Dritte weiterzugeben. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit dem niederländischen Datenschutzgesetz [Wet Bescherming Persoonsgegevens]. Wenn es um die Verarbeitung personenbezogener Daten zu Gunsten von Direct Mailing-Aktivitäten geht, wird einem eventuell durch den Käufer/Auftraggeber bei VDM eingereichten Widerspruch Rechnung getragen.
Artikel 15 – Meldungen Barzahlungen
Artikel 15.1 – WWFT (nur für die VDM Cars Nederland BV)
Artikel 15.2 – GWG (nur für die VDM Cars GmbH)
VDM ist verpflichtet, auf der Grundlage zwingender gesetzlicher Vorschriften bei der Entgegennahme von Bargeldbeträgen ab 15.000,00 € die Personalien unserer Kunden zu erfassen und diese zu dokumentieren.
Artikel 16 – Anwendbares Recht und Streitigkeiten